Hausbesuche:
Kann ein Patient aufgrund seiner Erkrankung oder Behinderung keine ergotherapeutische Praxis aufsuchen, so ist der Arzt berechtigt, zusätzlich zur Behandlung, Hausbesuche zu verordnen.
Hausbesuche können in der Wohnung des Patienten oder auch in einer Einrichtung durchgeführt werden.
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